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Fahnen, Flaggen, Werbeflaggen, Dekorationsflaggen, Banner, Werbeschirme, Displays, Spannbänder, Bowflag, Segel, Werbesegel, Varioform, Twiny, Länderfahnen, Car Flags, Gate Cover
   
AGB
 1.Vertragsabschluss
  Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für allgemeine Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag einbezieht. Die Verkaufsberater und Außendienstmitarbeiter der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG (nachfolgend SF) sind nur zur Entgegennahme von Willenserklärungen und Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine Vertretungsbefugnis mit gesetzlich geregeltem Umfang. Die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. Ein Auftrag gilt nur dann rechtswirksam als erteilt, wenn er durch die Geschäftsleitung der SF schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Kunden und Mitarbeitern der SF sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung der SF schriftlich bestätigt worden sind.  
 1.Preise
  Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.). Die angegebenen Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der SF grafisch aufbereitet sind.
Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von SF nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. Kleinaufträge unter 100 EUR werden ohne Abzug von Skonto per Nachnahme oder gegen Vorkasse auf Kosten des Kunden zum Versand gebracht. Abholung ab Werk erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist SF berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen. Dies gilt während der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Enthält die Preiserhöhung eine Steigerung von mehr als 5% des ursprünglichen Gesamtpreises, so kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
 
 3.Mitwirkungspflich des Kunden
  Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass SF rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von SF zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der SF und dürfen nur im Einvernehmen mit SF verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Filmen und/oder Zeichnungen 2 Jahre aufbewahrt. Spätere Nachbestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.  
 4.Anfertigung nach Vorlagenn, Mehr- oder Minderlieferung
  Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird SF diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich SF vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5% sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.  
 5.Versand/Lieferung
  Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, SF hat ausdrücklich die Gewähr für die Einhaltung der Lieferfrist übernommen.
Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Umfang ergibt sich aus Ziff. 10. Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Kommt es infolge von Umständen, die SF nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet SF nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen. SF ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.
 
 6.Lieferung Fahnenmasten, Großbilder/Werbeplanen
  Bei der Lieferung von Fahnenmasten übernimmt SF keine Haftung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Die Montage der Fahnenmasten und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Textile Großbilder (werbeplanen) unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der SF beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Für Produkte mit einer Fläche von weniger als 25 m2 sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen der SF abfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25 m2 Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung der SF wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemäßer Montage/Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.  
 7.Gewährleistung
  Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei SF geltend gemacht werden. Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für offensichtliche Mängel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen hat SF das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt SF die notwendigen Versandkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 1 Jahr ab Empfang der Ware. Diese Verjährungserleichterung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Diese Haftungserleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung der SF wegen Vorsatz oder Fälle, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen worden ist.  
 8.Zahlung
  Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum (für die Fristwahrung ist der Eingang auf dem Konto der SF maßgeblich) wird ein Skonto von 2% gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen des Kunden offen stehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechsel- und Scheckzahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch SF ausdrücklich zugestanden wurden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.  
 9.Eigentumsvorbehalt
  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum der SF. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an SF ab. SF nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an SF erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.  
 10.Haftung
  Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SF, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.  
 11.Datenerfassung
  Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst werden, diese in eine Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche der übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.  
 12.Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
  Ist der Kunde Kaufmann, gilt Kamenz als gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
 

gültig ab 01.06.04

Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
01917 Kamenz, Am Wiesengrund 2
GERMANY
Tel. (0 35 78) 3 59-0, Fax (0 35 78) 3 59-2 22
trade@sachsenfahnen.com

 
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