Voraussetzungen für den Erhalt der Sonderzahlung:

Was ist die Einstiegsprämie?

Bei der Einstiegsprämie handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von bis zu 1.500 € brutto bei Neueinstellungen.

Für welche Stellen gilt die Aktion?

  • Verkaufsberater
  • Anlagenführer für Digitaldruckmaschinen
  • Mitarbeiter Konfektion / Technischer Konfektionär
  • IT – Systemadministrator
  • Microsoft Dynamics AX Entwickler
  • Versandmitarbeiter
  • Mediengestalter Digital und Print

Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle Geschlechter.

Ausbildungsstellen werden mit 500 EUR / Brutto vergütet.

Was bedeutet Neueinstellung im Kontext der Prämie?

Die erstmalige Arbeitsaufnahme in ein unbefristetes/befristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Keine Neueinstellung liegt vor bei Personen, die am 01.01.2024 bereits in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen bzw. standen. Ebenfalls keine Neuanstellung liegt vor bei Leiharbeitskräften, die vom Arbeitgeber in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Wann erhalte ich die Einstiegsprämie?

Der Anspruch entsteht bei einer ununterbrochenen sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit. Es besteht Einigkeit, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt weder gekündigt ist und/oder zu diesem Zeitpunkt eine gerichtliche bzw. außergerichtliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag) vereinbart wurde. Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate besteht kein (anteiliger) Anspruch auf eine Einstiegsprämie. Die Höhe der Einstiegsprämie variiert je nach Arbeitszeitmodell. Bei Auszubildenden kann die Prämie nach bestehender und ununterbrochener Probezeit ausbezahlt werden. Das Unternehmen Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG behält sich vor, die Prämie anteilig oder vollumfänglich auszubezahlen.

Für wen gilt die Aktion nicht?

Geringfügige Beschäftigungen (538-EURO-Jobs) sind ausgenommen.

Über welchen Zeitraum gilt die Einstiegsprämie?

Der Geltungszeitraum der Einstiegsprämie für Neueinstellungen, in den oben genannten Berufsgruppen, liegt zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu der Einstiegsprämie habe?

Bei offenen Fragen steht Dir unsere HR-Abteilung per WhatsApp unter 03578 359 2351 oder per E-Mail unter personal@sachsenfahnen.de zur Verfügung.