Inhaltsverzeichnis
1. Unser Selbstverständnis
2. Unsere Werte
Qualität und Verantwortung
Die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Unternehmenserfolgs. Jeder Mitarbeitende trägt durch sorgfältige, gewissenhafte und verantwortungsvolle Arbeit zum guten Ruf unseres Unternehmens bei.
Wir handeln verantwortungsbewusst gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern sowie gegenüber der Gesellschaft und berücksichtigen die Auswirkungen unseres Handelns auch über das Unternehmen hinaus.
Respekt und Fairness
Ein respektvoller und fairer Umgang miteinander ist Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir begegnen Kolleginnen und Kollegen, Kunden sowie Geschäftspartnern mit Wertschätzung, Offenheit und gegenseitigem Respekt.
Diskriminierung, Mobbing, Belästigung oder herabwürdigendes Verhalten werden in unserem Unternehmen nicht toleriert.
Kundenorientierung
Unsere Kundinnen und Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir verstehen ihre Anforderungen und entwickeln Lösungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
Dabei handeln wir zuverlässig, transparent und lösungsorientiert.
Nachhaltigkeit
Als produzierendes Unternehmen sind wir uns unserer ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Ressourcenschonendes Arbeiten, Abfallvermeidung sowie eine kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur.
3. Integrität und Gesetzestreue
4. Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten
Private Interessen und geschäftliche Entscheidungen müssen klar voneinander getrennt werden. Situationen, in denen persönliche Interessen mit den Interessen des Unternehmens kollidieren könnten, sind zu vermeiden.
Nebentätigkeiten oder wirtschaftliche Beteiligungen, die geeignet sind, die Interessen des Unternehmens zu beeinträchtigen oder in Konkurrenz zur Geschäftstätigkeit von Sachsen Fahnen stehen, sind nicht zulässig. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die arbeitsvertraglichen Regelungen sowie gegebenenfalls bestehende interne Richtlinien.
Im Zweifelsfall sind mögliche Interessenkonflikte frühzeitig mit dem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung abzustimmen.
5. Umgang mit Geschenken und Zuwendungen
Geschäftliche Entscheidungen dürfen nicht durch persönliche Vorteile beeinflusst werden. Die Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen oder sonstigen Vorteilen ist daher nur im Rahmen üblicher geschäftlicher Gepflogenheiten zulässig.
Zuwendungen dürfen nicht geeignet sein, geschäftliche Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder den Anschein einer solchen Beeinflussung zu erwecken. Transparenz und Zurückhaltung sind hierbei maßgebliche Grundsätze.
Einzelheiten zum Umgang mit Geschenken und Zuwendungen sind in internen Richtlinien des Unternehmens geregelt.
6. Fairer Wettbewerb
Sachsen Fahnen bekennt sich zu einem freien und fairen Wettbewerb.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einzuhalten. Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern sind unzulässig.
Geschäftliche Informationen über Wettbewerber dürfen ausschließlich auf rechtmäßigem Wege erlangt werden. Unlautere Geschäftspraktiken oder irreführende Angaben werden nicht toleriert.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz personenbezogener Daten sowie vertraulicher Unternehmensinformationen hat für Sachsen Fahnen einen hohen Stellenwert. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten und vertrauliche Informationen angemessen zu schützen.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dürfen nicht unbefugt weitergegeben oder für persönliche Zwecke genutzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
Einzelheiten sind insbesondere in Datenschutzbelehrungen, IT-Richtlinien, Social-Media-Richtlinien sowie vertraglichen Geheimhaltungsvereinbarungen geregelt.
8. Informationssicherheit und IT-Nutzung
Die Nutzung von IT-Systemen, Internetzugängen und digitalen Anwendungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Unternehmensrichtlinien.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, mit IT-Systemen und Daten verantwortungsvoll umzugehen und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust oder Missbrauch zu beachten. Der Einsatz digitaler Technologien, einschließlich KI-basierter Anwendungen oder Assistenzsysteme, erfolgt ausschließlich im Rahmen der unternehmensinternen Vorgaben.
9. Faire Arbeitsbedingungen und Vergütung
Wir beachten die geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie die Grundsätze der internationalen Arbeitsnormen. Unsere Mitarbeitenden erhalten mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung einschließlich des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns sowie aller gesetzlich vorgesehenen Sozialleistungen.
Arbeitszeiten richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Überstunden erfolgen ausschließlich im zulässigen Rahmen und werden entsprechend den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen vergütet oder ausgeglichen.
Ziel unseres Unternehmens sind langfristige, faire und verlässliche Beschäftigungsverhältnisse.
10. Respekt, Gleichbehandlung und Arbeitsumfeld
Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt, Fairness und Vertrauen geprägt ist. Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing werden nicht toleriert.
Personelle Entscheidungen, etwa bei Einstellung, Entwicklung oder Beförderung erfolgen ausschließlich auf Grundlage von Qualifikation, Leistung und Eignung.
11. Arbeitssicherheit und Betriebsschutz
Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden hat für Sachsen Fahnen höchste Priorität.
Arbeitsschutz
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, geltende Sicherheitsvorschriften, Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten und aktiv zu einem sicheren Arbeitsumfeld beizutragen. Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsmittel sind verantwortungsvoll zu nutzen. Mögliche Gefahren, sicherheitsrelevante Vorfälle oder Beinaheunfälle sind unverzüglich zu melden, damit geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Risiken ergriffen werden können.
Einzelheiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum Verhalten auf dem Betriebsgelände sind in entsprechenden Dienst- und Arbeitsanweisungen geregelt.
Schulungen im Arbeitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat für Sachsen Fahnen einen hohen Stellenwert. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren werden Mitarbeitende regelmäßig über sicherheitsrelevante Themen unterwiesen.
Hierzu gehören insbesondere:
- regelmäßige Arbeits– und Gesundheitsschutzunterweisungen
- Schulungen zur sicheren Bedienung von Maschinen und Arbeitsmitteln
- Unterweisungen zu Notfallmaßnahmen und Verhalten im Gefahren– und Brandfall
- Schulungen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung wird den Mitarbeitenden entsprechend den betrieblichen Anforderungen zur Verfügung gestellt. Arbeitsschutzunterweisungen erfolgen mindestens jährlich sowie zusätzlich bei Tätigkeitswechsel, Einführung neuer Arbeitsmittel oder bei besonderen Gefährdungssituationen.
Sachsen Fahnen verfügt über strukturierte Prozesse zur Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu gehören insbesondere Gefährdungs–beurteilungen, regelmäßige Unterweisungen, Dokumentation sicherheitsrelevanter Maßnahmen sowie kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen im Arbeitsschutz. Diese orientieren sich an anerkannten Grundsätzen eines Arbeitsschutz-Managementsystems, auch wenn keine formale Zertifizierung besteht.
12. Umweltverantwortung und Nachhaltigkeit
Als produzierendes Unternehmen trägt Sachsen Fahnen Verantwortung für den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften und streben eine kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung an.
Ein effizienter Einsatz von Energie, Wasser und Materialien, die Vermeidung von Abfällen sowie Recycling und Wiederverwendung von Ressourcen sind wichtige Bestandteile unserer betrieblichen Praxis.
Einzelheiten sind in internen Umwelt- und Abfallmanagementrichtlinien geregelt.
13. Hinweisgebersystem
Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diesen Verhaltenskodex über folgenden Link zu geben:
Hinweise werden vertraulich behandelt. Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, dürfen dadurch keine Nachteile erleiden. Das Hinweisgebersystem dient dazu, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe zu ermöglichen.
14. Umsetzung und Verantwortung
Die Einhaltung dieses Code of Conduct liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden.
Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung, die Umsetzung der Grundsätze zu fördern und durch ihr Verhalten als Vorbild zu wirken. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue rechtliche oder organisatorische Entwicklungen angepasst.
15. Schulungen und Kommunikation
Sachsen Fahnen stellt sicher, dass die Grundsätze dieses Code of Conduct sowie relevante Unternehmensrichtlinien allen Mitarbeitenden bekannt sind und im Arbeitsalltag angewendet werden können. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu wesentlichen Themen der Unternehmensverantwortung geschult.
Hierzu gehören insbesondere Schulungen zu:
- Unternehmensethik und verantwortungsvollem Geschäftsverhalten
- Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR)
- Umweltverantwortung und Ressourcenschutz
- fairen Arbeitsbedingungen
- Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und respektvollem Umgang im Unternehmen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Schulungen erfolgen in der Regel bei Beginn der Tätigkeit im Unternehmen sowie in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich. Auch Auszubildende, Praktikanten sowie neue Mitarbeitende werden frühzeitig mit den relevanten Unternehmensrichtlinien vertraut gemacht.
Dazu gehören insbesondere:
- die Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite
- die Bereitstellung im internen Dokumentenmanagementsystem bzw. Dokumentencenter
- die Aushändigung an neue Mitarbeitende zu Beginn ihrer Tätigkeit im Unternehmen
- Informationsaushänge im Unternehmen, beispielsweise in Aufenthalts- oder Gemeinschaftsbereichen