1. Unser Anspruch

Als produzierendes Unternehmen ist sich die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung bewusst. Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur dann möglich ist, wenn unternehmerisches Handeln mit ethischen Grundsätzen, sozialer Verantwortung und dem Schutz der Umwelt im Einklang steht. 
Wir orientieren unser Handeln daher an geltendem Recht sowie an international anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Achtung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Integrität im Geschäftsverkehr sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen sind für uns grundlegende Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns. 
Diese Grundsätze verstehen wir als Teil unserer Unternehmenskultur und als Maßstab für unser Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und der Gesellschaft. 

1.1 Präambel

Die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG zählt seit über 35 Jahren zu den führenden Herstellern individuell bedruckter Werbemittel. Als produzierendes Unternehmen mit Standort in Deutschland entwickeln und fertigen wir ein breites Spektrum an Produkten von klassischen Fahnen und Werbebannern für den Innen- und Außeneinsatz über Großformatdrucke bis hin zu komplexen Messesystemen. Neben standardisierten Produkten bieten wir zahlreiche Lösungen in individuellen Wunschformaten sowie ein umfangreiches Zubehörsortiment an. 
Qualität, Zuverlässigkeit und Innovationskraft bilden die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit verantwortungsvollem und nachhaltigem Verhalten verbunden ist. 
Unsere Verantwortung endet jedoch nicht an den Grenzen unseres eigenen Unternehmens. Auch innerhalb unserer Lieferketten erwarten wir ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten. Eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern setzt voraus, dass gemeinsame Werte und grundlegende Standards im Bereich Integrität, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz berücksichtigt werden. 
Mit diesem Supplier Code of Conduct beschreibt Sachsen Fahnen die grundlegenden Erwartungen an Lieferanten, Dienstleister und sonstige Geschäftspartner hinsichtlich verantwortungsvoller Geschäftspraktiken. 
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die in diesem Kodex beschriebenen Grundsätze anerkennen und im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigen. Dies schließt ein, dass sie sich bemühen, entsprechende Standards auch innerhalb ihrer eigenen Lieferketten zu fördern. 
Die Anforderungen dieses Kodex orientieren sich an international anerkannten Rahmenwerken, insbesondere: 
 
  • den zehn Prinzipien des UN Global Compact 
  • den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte 
  • den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 
  • den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolle Unternehmensführung 
Die Umsetzung dieser Grundsätze erfolgt im Rahmen eines angemessenen und risikobasierten Ansatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Einflussmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen. 

1.2 Geltungsbereich

Dieser Supplier Code of Conduct beschreibt die grundlegenden Erwartungen der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG an ihre Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Geschäftspartner. 
 
Die hierin beschriebenen Grundsätze gelten als Leitlinie für die Zusammenarbeit zwischen Sachsen Fahnen und ihren Geschäftspartnern. Sie finden grundsätzlich Anwendung, solange eine Geschäftsbeziehung besteht oder angebahnt wird. 
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die in diesem Kodex beschriebenen Prinzipien im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Standards auch innerhalb ihrer eigenen Organisation zu fördern. Dabei ist uns bewusst, dass Einflussmöglichkeiten innerhalb von Lieferketten unterschiedlich ausgeprägt sein können. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt daher unter Berücksichtigung der jeweiligen Einflussmöglichkeiten und im Rahmen eines angemessenen, risikobasierten Ansatzes. 
Wir danken allen Geschäftspartnern, die gemeinsam mit uns verantwortungsvolles, nachhaltiges und ethisches Handeln in der Wirtschaft fördern. 
 
Marcel Ruhland 
CEO Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG 

2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Sachsen Fahnen erwartet von ihren Lieferanten die Achtung und Wahrung der international anerkannten Menschenrechte sowie die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderner Sklaverei (Modern Slavery). Grundlage sind insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die einschlägigen nationalen gesetzlichen Vorschriften. 

2.1 Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist strikt untersagt. Das Mindestalter für die Beschäftigung richtet sich mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes sowie nach den ILO-Standards. 
 
Jugendliche Arbeitnehmer dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Schutzvorschriften beschäftigt werden. Die Gesundheit, Sicherheit und schulische Ausbildung junger Beschäftigter darf nicht beeinträchtigt werden. 

2.2 Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit

Jegliche Form von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei (Modern Slavery), Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Gefängnisarbeit oder Menschenhandel ist unzulässig. Arbeitsverhältnisse müssen freiwillig begründet werden und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. 
 
Die Einbehaltung von Ausweisdokumenten oder sonstigen persönlichen Unterlagen ist nicht zulässig. Es dürfen keine unrechtmäßigen Gebühren oder Kautionen für die Beschäftigung verlangt werden. 

2.3 Faire Vergütung

Beschäftigte sind mindestens gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen oder – sofern anwendbar – tariflichen Bestimmungen zu vergüten. 
 
Die Vergütung muss transparent erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert sein. Unzulässige Lohnabzüge oder disziplinarische Strafzahlungen sind nicht gestattet. Löhne und Gehälter sind regelmäßig, pünktlich und in gesetzlich zulässiger Form auszuzahlen. 

2.4 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Überstunden sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zulässig und sofern vorgeschrieben angemessen zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. 
 
Mitarbeitenden sind gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten sowie freie Tage zu gewähren. Eine systematische Überschreitung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten ist unzulässig.  

2.5 Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot

Lieferanten gewährleisten Chancengleichheit und eine respektvolle Behandlung aller Beschäftigten. 
 
Diskriminierungen oder Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale sind unzulässig. Belästigungen, Einschüchterungen oder entwürdigende Behandlung werden nicht toleriert. 
 
Personelle Entscheidungen sind ausschließlich auf Grundlage von Qualifikation, Leistung und Eignung zu treffen. 

2.6 Vereinigungsfreiheit und Mitbestimmung

Das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht zur Bildung und zum Beitritt zu Arbeitnehmervertretungen wird im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Gesetze respektiert. 
 
Beschäftigte dürfen wegen der Ausübung dieser Rechte weder benachteiligt noch diskriminiert werden. In Ländern, in denen die Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, sind alternative, gesetzlich zulässige Formen der Arbeitnehmervertretung zu ermöglichen. 

2.7 Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Lieferanten sollen sicherstellen, dass Mitarbeitende mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder grundlegende ethische Standards melden können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen.  
 
Sachsen Fahnen ermöglicht ebenfalls die vertrauliche Meldung potenzieller Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. 

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitenden haben für Sachsen Fahnen einen hohen Stellenwert. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sichere, gesundheitsgerechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten. 
Lieferanten sind verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle, Verletzungen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. 

Sichere Arbeitsbedingungen

Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsmittel müssen so gestaltet und betrieben werden, dass Risiken für Mitarbeitende möglichst minimiert werden. Lieferanten sollen geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen, um Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. 

Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeitende müssen über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz informiert und regelmäßig zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geschult werden. Ziel ist es, ein hohes Sicherheitsbewusstsein innerhalb der Organisation zu fördern. 

Hygienische Arbeitsbedingungen

Lieferanten müssen für angemessene hygienische Bedingungen am Arbeitsplatz sorgen. Hierzu gehört insbesondere der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen sowie zu Trinkwasser. 

Notfall- und Brandschutzmaßnahmen

Angemessene Maßnahmen zur Notfallvorsorge müssen vorhanden sein. Dazu gehören insbesondere Brandschutzmaßnahmen, Notfallpläne sowie geeignete Evakuierungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen, um im Falle eines Unfalls oder Notfalls schnell und effektiv reagieren zu können. 

4. Umweltverantwortung und Nachhaltigkeit

Als produzierendes Unternehmen ist sich die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt bewusst. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Umweltaspekte in ihrer Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen beitragen. 

Emissionen / Energie

Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten und ihre betrieblichen Prozesse so zu gestalten, dass negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit möglichst vermieden oder reduziert werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, Rohstoffen und sonstigen Ressourcen. 

Abfall

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen ist ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Produktion. Lieferanten sollen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung, Wiederverwendung und zum Recycling von Materialien umsetzen. Abfälle sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu handhaben, zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen, sodass keine schädlichen Auswirkungen auf Luft, Boden, Wasser oder die Gesundheit von Mitarbeitenden entstehen.   

Chemikalien

Beim Einsatz von Chemikalien, Farben, Gefahrstoffen oder sonstigen umweltrelevanten Materialien erwarten wir, dass Lieferanten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten und geeignete Maßnahmen zur sicheren Lagerung, Kennzeichnung und Verwendung treffen. Insbesondere sind relevante europäische Chemikalienvorschriften wie REACH, CLP sowie gegebenenfalls POPs-Regelungen zu berücksichtigen. 

Nachhaltige Beschaffung

Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, Umweltaspekte auch bei der Auswahl von Materialien, Rohstoffen und Vorlieferanten zu berücksichtigen. Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern kontinuierlich Möglichkeiten zu identifizieren, um Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu reduzieren. 

Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung

Lieferanten sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Sorgfaltsmaßnahmen umsetzen, um Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zu erkennen und zu minimieren. Dazu gehört insbesondere Transparenz über die Herkunft wesentlicher Rohstoffe sowie die Berücksichtigung relevanter gesetzlicher Anforderungen und international anerkannter Standards zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung. 

Qualitätsstandards

Lieferanten verpflichten sich, Produkte und Dienstleistungen in der vereinbarten Qualität bereitzustellen und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung umzusetzen. Produktionsprozesse sollen so gestaltet sein, dass gleichbleibende Qualitätsstandards sowie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gewährleistet sind. Lieferanten sind angehalten, kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Prozesse zu arbeiten und mögliche Qualitäts- oder Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. 
 
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Einflussmöglichkeiten und im Rahmen eines angemessenen, risikobasierten Ansatzes. 

5. Integrität und Geschäftsethik

Lieferanten verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen, transparenten und gesetzeskonformen Geschäftsverhalten. Geschäftsentscheidungen müssen jederzeit nachvollziehbar, objektiv und frei von sachfremden Einflüssen getroffen werden. 

5.1 Korruptionsverbot

Jegliche Form von Bestechung, Vorteilsgewährung oder unzulässiger Einflussnahme ist untersagt. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu privaten Geschäftspartnern als auch gegenüber Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen. Zuwendungen, Geschenke oder Einladungen dürfen nur im Rahmen allgemein üblicher geschäftlicher Gepflogenheiten erfolgen und dürfen nicht geeignet sein, geschäftliche Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder den Anschein einer Beeinflussung zu erwecken. 
Lieferanten stellen sicher, dass ihre internen Prozesse und Kontrollmechanismen Korruptionsrisiken angemessen berücksichtigen und Verstöße unterbinden. 

5.2 Fairer Wettbewerb

Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Preisabsprachen, Marktaufteilungen, abgestimmte Verhaltensweisen oder sonstige wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen sind unzulässig. Geschäftliche Informationen über Wettbewerber dürfen ausschließlich auf rechtmäßigem Wege erlangt und verwendet werden. Unlautere Geschäftspraktiken oder irreführende Angaben im Wettbewerb werden nicht toleriert.
 
Lieferanten haben sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften sensibilisiert sind. 

5.3 Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten sind unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Daten dürfen nur für legitime, vertraglich vereinbarte Zwecke erhoben und genutzt werden. Technische und organisatorische Maßnahmen sind zu treffen, um personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. 
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Sachsen Fahnen sowie von Kunden sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne ausdrückliche Berechtigung an Dritte weitergegeben werden. 

5.4 Hinweisgebersystem

Lieferanten sollen sicherstellen, dass Mitarbeitende mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder grundlegende ethische Standards melden können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen. 
 
Sachsen Fahnen ermöglicht ebenfalls die vertrauliche Meldung potenzieller Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. 

5.5 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Lieferanten sind angehalten, sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Geschäftsbeziehungen dürfen nicht dazu genutzt werden, illegale finanzielle Mittel zu verschleiern oder zu transferieren. Lieferanten haben angemessene Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftstätigkeiten nicht direkt oder indirekt zur Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten beitragen. 
Verdächtige Geschäftsvorgänge sind im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und sofern erforderlich den zuständigen Behörden zu melden. 

5.6 Exportkontrolle und Zollbestimmungen

Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften im Bereich Exportkontrolle, Sanktions- und Embargovorschriften sowie Zollrecht. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung von Exportbeschränkungen, Embargovorschriften sowie sonstigen handelsrechtlichen Regelungen, die den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr betreffen. 
Lieferanten stellen sicher, dass ihre Produkte, Dienstleistungen und Technologien nur in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen exportiert oder weitergegeben werden. 

5.7 Produktsicherheit und Materialkonformität

Lieferanten stellen sicher, dass die von ihnen gelieferten Produkte, Materialien und Komponenten den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften entsprechen. Insbesondere sind einschlägige europäische Regelungen, beispielsweise zu Chemikalien, Produktsicherheit oder Stoffbeschränkungen, zu beachten. Hierzu gehören unter anderem Vorschriften wie REACH, CLP oder vergleichbare gesetzliche Bestimmungen. 
Lieferanten verpflichten sich, Sachsen Fahnen auf Anfrage relevante Informationen zur Materialzusammensetzung, Produktsicherheit oder gesetzlichen Konformität zur Verfügung zu stellen. 

5.8 Schutz geistigen Eigentums

Lieferanten verpflichten sich, geistiges Eigentum sowie vertrauliche Informationen von Sachsen Fahnen und deren Kunden zu respektieren und zu schützen. Druckdaten, Designs, Marken oder sonstige geschützte Inhalte dürfen ausschließlich für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke verwendet werden. 
 
Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig. 

6. Weitergabe entlang der Lieferkette

Lieferanten sind angehalten, die in diesem Supplier Code of Conduct festgelegten Grundsätze in angemessener Weise an ihre eigenen Unterlieferanten und Geschäftspartner weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Anforderungen im Bereich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltverantwortung sowie Integrität und Geschäftsethik. 
Die Weitergabe kann durch vertragliche Vereinbarungen, Lieferantenrichtlinien oder vergleichbare interne Regelungen erfolgen. Dabei ist der jeweilige Einfluss- und Risikobereich des Lieferanten angemessen zu berücksichtigen. Die Verpflichtung erfolgt im Rahmen einer risikobasierten und verhältnismäßigen Bemühenspflicht („Best Efforts“). Eine verschuldensunabhängige Garantie für das Verhalten sämtlicher Unterlieferanten oder sonstiger Dritter wird nicht begründet. 
Lieferanten sollen bei erkennbaren oder gemeldeten Verstößen in ihrer Lieferkette angemessene Maßnahmen zur Klärung und soweit möglich zur Abhilfe ergreifen. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach Schwere des Verstoßes, Einflussmöglichkeiten sowie der jeweiligen Geschäftsbeziehung. 

7. Nachweise und Überprüfung

Zur Sicherstellung der in diesem Supplier Code of Conduct beschriebenen Grundsätze behält sich Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG vor, bei konkreten Anhaltspunkten für mögliche Verstöße oder im Rahmen berechtigter Anforderungen von Kunden geeignete Nachweise anzufordern. 
Diese Nachweise dienen dazu, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung grundlegender sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards nachvollziehbar zu machen. Dabei wird stets ein angemessener und verhältnismäßiger Ansatz verfolgt. 
Je nach Art der Geschäftsbeziehung und den jeweiligen Anforderungen können solche Nachweise beispielsweise umfassen: 
 
  • Selbstauskünfte oder Fragebögen zu relevanten Nachhaltigkeits-, Compliance- oder Qualitätsanforderungen 
  • Zertifikate oder Bescheinigungen, soweit diese im jeweiligen Tätigkeitsbereich üblich sind 
  • Dokumente oder Richtlinien zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, etwa in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Umwelt oder Produktsicherheit 
  • Informationen zu internen Verfahren oder Managementsystemen, soweit diese zur Bewertung der Einhaltung dieses Kodex erforderlich sind 
Vor-Ort-Prüfungen oder Audits erfolgen grundsätzlich nur bei begründetem Anlass und nach vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Lieferanten. Ziel solcher Maßnahmen ist es, mögliche Risiken zu klären und gemeinsam Lösungen zur Einhaltung der Anforderungen zu entwickeln. Sachsen Fahnen ist dabei bestrebt, Prüfprozesse transparent, verhältnismäßig und im Dialog mit den jeweiligen Geschäftspartnern durchzuführen. 

8. Abhilfemaßnahmen

Werden Verstöße gegen die in diesem Kodex festgelegten Anforderungen festgestellt, wird dem Lieferanten zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Ziel ist es, Sachverhalte transparent aufzuklären und eine sachgerechte Bewertung vorzunehmen. 
Der Lieferant verpflichtet sich, im Falle eines bestätigten Verstoßes unverzüglich geeignete und angemessene Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Hierzu können insbesondere die Anpassung interner Prozesse, zusätzliche Schulungen oder organisatorische Verbesserungen gehören. Auf Verlangen sind die ergriffenen Maßnahmen in geeigneter Form darzulegen. 
Sachsen Fahnen behält sich vor, die Umsetzung vereinbarter Korrekturmaßnahmen in angemessenem Umfang nachzuverfolgen. Bei schwerwiegenden, vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen sowie bei fehlender Bereitschaft zur Abhilfe behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden. Gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben hiervon unberührt. 

9. Schlussbestimmungen

Dieser Supplier Code of Conduct definiert die grundlegenden Mindestanforderungen an eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit. Er ergänzt bestehende vertragliche Vereinbarungen und konkretisiert die Erwartungen von Sachsen Fahnen an seine Geschäftspartner. Der Kodex begründet keine verschuldensunabhängige Haftung für das Verhalten von Unterlieferanten oder sonstigen Dritten. Eine Haftung richtet sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie nach gesonderten vertraglichen Vereinbarungen.  
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Kodex ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Einhaltung dieses Kodex ist Bestandteil der Geschäftsbeziehung und wird bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten berücksichtigt. 

10. Anerkennung

Sachsen Fahnen stellt den Supplier Code of Conduct öffentlich zur Verfügung. Er wird Bestandteil der Geschäftsbeziehung und gilt mit Annahme eines Auftrags als anerkannt.
 
In Einzelfällen kann Sachsen Fahnen eine gesonderte schriftliche Bestätigung des Lieferanten verlangen. 
Stand: 10.03.2026